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Agrinova Milbenfrei Stäubeflasche 1Liter/200g

00106
€15.90
Ausverkauft
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Produktbeschreibung

Beschreibung

Agrinova Milbenfrei – die perfekte Lösung zur effektiven und nachhaltigen Bekämpfung von Ungeziefer in Haus, Hof und Garten

Vorteile für den Anwender auf einen Blick:

  • Wirkstoff: Kieselgur (Schalen von fossilen Kieselalgen)
  • hohe und lang anhaltende Wirksamkeit gegen unterschiedlichste Insekten und Spinnentiere (Milben)
  • rein bio-physikalische Wirksamkeit
  • keine Resistenzbildung
  • im belegten Stall einsetzbar
  • großer Einsatzbereich: in allen Tierställen und in jedem Stallbereich anwendbar
  • für Mensch und Tier gebräuchlich
  • entspricht den Bestimmungen der EU Biozidverordnung

Wirkungsweise:

Agrinova Milbenfrei besteht zu 100% aus den siliziumdioxidhaltigen Schalen fossiler Kieselalgen (Silikatstaub, Kieselgur oder Diatomeenerde genannt). Die Schalen weisen eine extrem poröse Struktur auf, vergleichbar mit einem Schwamm. Dadurch besitzt Kieselgur eine sehr hohe Aufnahmefähigkeit von Flüssigkeiten (siehe auch unseren Artikel über Kieselgur).

Diese Eigenschaft erlaubt einen vielfältigen Einsatz von Agrinova Milbenfrei zur erfolgreichen Bekämpfung von kriechenden Insekten und Spinnentieren. Bei Kontakt der Insekten mit dem Silikatstaub findet eine Anlagerung vor allem in den Gelenkspalten der kriechenden Arthropoden statt. Die Silikatpartikel verletzen die verdunstungshemmende Wachsoberfläche und wirken stark schmirgelnd und adsorbierend. Aufgrund der feinen Verletzungen der Wachsschicht kann Körperflüssigkeit austreten die von den Kieselgur-Partikel aufgenommen wird. Die Arthropoden sterben in der Folge durch Austrocknung ab. Wegen der bio-physikalischen Wirkungsweise kann die Entstehung von Resistenzen bei Insekten/Milben ausgeschlossen werden. Bereits gegen div. Insektizide resistente Stämme lassen sich ohne Einschränkungen wirksam bekämpfen.

Einsatzorte:

Agrinova Milbenfrei wird an den Versteck- und Aufenthaltsplätzen der Ungeziefer eingesetzt, ohne die Haus- bzw. Nutztiere selbst zu behandeln. Schlafplätze, Legenester und sonstige Versteckplätze der Parasiten werden direkt bestäubt, Verschalungen sollten zugänglich gemacht und gründlich behandelt werden. Auch Unterseiten von Sitzstangen etc. nicht vergessen! Agrinova Milbenfrei sollte in der Geflügelhaltung im gesamten Scharr-Raum ausgebracht werden (geben Sie das Produkt ebenfalls mit in das Staubbad der Tiere). Agrinova Milbenfrei eignet sich sehr gut zur vorbeugenden, routinemäßigen Anwendung in der Tierhaltung.

  • Geflügelhaltung (Hühner, Puten, Gänse, Enten – Kotkasten und Scharrraum in Boden- und Freilandhaltung)
  • Vogelhaltung (Tauben, Ziervögel)
  • Hunde-und Katzenflöhe (Schlafplätze und Fell einstäuben)
  • Ziegen- und Schafställe
  • Pferdeboxen
  • Rindermast und Milchviehhaltung (Liegeboxen, Laufställe, Kälberställe)

Aufwandmenge und Ausbringungstechnik:

Auf den behandelten Flächen sollte überall ein gleichmäßiger weißer Belag sichtbar sein. In der Legehennenhaltung entsprechend der Befallsstärke und des Verschmutzungsgrades ca. 20 g/m2 bei Bodenhaltung und ca. 30-50 g/m2 bei Käfighaltung (abhängig von der Anzahl der Käfigreihen) ausbringen.

Bei großflächigen Anwendungen werden geeignete kompressorbetriebene Stäubepistolen, bei kleinflächigen Anwendungen handbetriebene Balg- oder Pump-Stäubegeräte zur Ausbringung eingesetzt (siehe ‚Geräte für Stäube‚). Während des Stäubevorgangs sollten vorhandene Entlüftungen so lange ausgeschaltet bleiben, bis sich der Präparatstaub gesetzt hat (ca. 1 Std.).

Hinweis:

Um einen evtl. Milbenbefall rechtzeitig zu erkennen, empfiehlt sich die Verwendung von Biolock-Klebefallen. Die Behandlung mit Agrinova Milbenfrei (Flohpuder) sollte bei erneutem Auftreten von Ungeziefer wiederholt werden, da Gefiederstaub und Verunreinigungen die Präparatwirkung herabsetzen. Bei einer Luftfeuchte >75% ist eine Nachbehandlung ebenfalls nötig.

Entspricht den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung (EG) 834 /2007. Kieselgur findet Verwendung in der Lebens-/Futtermittelindustrie als (Bio-)Lebensmittel-/Futtermittelzusatzstoff (Kieselerde).

BAuA-Reg. Nr.: N-20227

WICHTIG: Gemäß Artikel 95 (2) der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) darf seit dem 01. September 2015 ein Biozidprodukt, das aus einem in der von der Agentur veröffentlichen Liste („Artikel 95-Liste“) aufgeführten Stoff besteht, diesen enthält oder erzeugt, nur dann vermarktet werden, wenn der Stoffhersteller/-lieferant oder der Biozidprodukthersteller/-lieferant in der Liste für die entsprechende Produktart aufgeführt ist. Unser Agrinova Milbenfrei kann bedenkenlos als Biozid verwendet werden, weil wir unsere Kieselgur von einem Hersteller beziehen, welcher in der ‚Artikel 95-Liste‘ aufgeführt ist.

Lagerung:

Produkt absolut trocken im wiederverschlossenen Originalgebinde lagern. Einbußen der Wirksamkeit und Wirkungsdauer durch chemischen Abbau sind bei dem Produkt nicht zu erwarten. Agrinova Milbenfrei ist unter den angegebenen Lagerbedingungen unbegrenzt haltbar! Da die Anwendungsbedingungen nicht dem Einfluss des Herstellers und Vertreibers unterliegen, wird nur für die gleichbleibende Qualität des Präparates gehaftet.


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